Was zahlt die Krankenkasse?

Schmerztherapie ist grundsätzlich eine Spezial-Qualifikation, die fest im kassenärztlichen System verankert ist. Nahezu alle schmerztherapeutischen Leistungen sind fester Bestandteil der ärztlichen Gebührenordnung und können daher über die normale Versichertenkarte abgerechnet werden.

Die wenigen Ausnahmen beziehen sich in erster Linie auf psychotherapeutische Leistungen. Zwar gibt es auch hier Abrechnungsmöglichkeiten über die Versichertenkarte, diese sind aber so niedrig honoriert, dass es eigentlich niemandem zuzumuten ist, dafür tätig zu werden. Vor allem Hypnose, Biofeedback und Entspannungstechniken, die in der ärztlichen Gebührenordnung als „übende Verfahren” eingruppiert sind, werden daher in der Regel privat durch den Arzt liquidiert.

Im Falle einer Indikation zur Psychotherapie durch einen nichtärztlichen Psychotherapeuten ist der Sachverhalt anders. Diesem Therapeutenkreis stehen andere Abrechnungsmodalitäten zur Verfügung. Deshalb entstehen dem Versicherten in diesem Fall keine eigenen Kosten.

Eine Sonderrolle nimmt die Akupunktur ein. Da ihr therapeutischer Nutzen immer noch nicht gesichert ist, dürfen die Krankenkassen diese Methode nicht finanzieren. Zurzeit läuft aber eine groß angelegte Studie zur Überprüfung der Wirksamkeit. Unter bestimmten Bedingungen können Schmerzpatienten über diese Studie kostenfrei mit Akupunktur behandelt werden.

Darüber hinaus werden zunehmend zweifelhafte Methoden in Arztpraxen gegen Extra-Honorierung angeboten. Grundsätzlich muss man dazu wissen: Alle therapeutischen Methoden, deren Nutzen zweifelsfrei belegt ist, werden von den Kassen finanziert. Vieles wird darüber hinaus kostenpflichtig angeboten, wobei der Nutzen fraglich sein kann. Sollten Ihnen also Methoden angeboten werden, die mit hohen Kosten verbunden sind, sollten Sie sich immer zuerst Informationen über den Wert und den therapeutischen Nutzen dieser Verfahren einholen. Die Deutsche Schmerzhilfe verfügt über sehr viel Erfahrung in der Bewertung dieser Methoden und steht jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.